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Neues EU-Gesetz soll Verbrenner-Aus forcieren: Fahrzeugflotten in 5 Jahren 100% elektrisch

Autorenbild: Dirk HenningsenDirk Henningsen

Die EU drückt aufs Tempo und möchte Fahrzeugflotten schon ab 2030 zu 100% elektrifizieren, so dass nur noch Neuzulassungen von E-Autos möglich sind


Am 05. März 2025 wird die EU-Präsidentin Ursula von der Leyen mit dem EU Kommissar Apostolos Tzitzikostas einen Aktionsplan für die Automobilindustrie vorlegen der folgende konkrete Forderungen und Pläne beinhalten soll:

 

Ab 2027 müssen die Flottenbetreiber für die Hälfte der Neuanschaffungen ihrer Fahrzeuge E-Autos kaufen.

 

Ab 2030 dürfen Flotten mit mehr als 100 Fahrzeugen ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge zulassen. Der Kauf von Verbrenner ist dann für diese Fahrzeugflotten verboten.




 

In diesem Video kläre ich, wer die großen Nutznießer und die Verlierer dieses Aktionsplan sind.

 

Ich spreche über die Herausforderungen, die dadurch für die unterschiedlichen Fahrzeugflotten entstehen können, wenn sie nur noch E-Autos kaufen dürfen, und zeige mögliche Schlupflöcher für dieses Gesetz.

 

Zur Sprache kommen mögliche Strafen bei einem Verstoß und wie sie in der Praxis vollstreckt werden.

 

Selbstverständlich analysiere ich auch, ob es Fahrzeugflotten gibt, für die Elektroautos völlig ungeeignet sind und wenn es solche gibt was diese für Möglichkeiten haben.

 

Hallo, ich bin Dirk Henningsen und habe meine Firmenfahrzeuge bereits 2017 auf Elektroautos umgestellt. Da ich nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und Afrika seitdem über 300.000 km mit den unterschiedlichen Fahrzeugen gefahren bin, kenne ich die Herausforderung und weiß wo die Grenzen von Elektroautos als Firmenwagen zu finden sind.

 

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Das EU-Gesetz zur Elektrifizierung von Firmenflotten:

Grundsätzlich ist es wichtig, im Rahmen der EU Gesetzgebung zwischen Gesetzen und Richtlinien zu unterscheiden. Das wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig in einen Topf geworfen.

 

Richtlinien der EU müssen jeweils in den Mitgliedsländer in die Gesetzgebung eingebracht und als Gesetz beschlossen werden. Erst wenn sie zum Beispiel deutsches Recht sind, kann ein Verstoß gegen sie geahnet werden.

 

Werden jedoch Gesetze von der EU erlassen, so sind sie für alle Mitgliedsländer bindend, und es müssen in den Mitgliedsländern keine zusätzlichen Gesetze erlassen werden.

 

Wenn es sich somit bei dem Aktionsplan und dem daraus folgenden Gesetz um ein EU Gesetz handelt, bedeutet das, dass dieses direkt nach dem Inkrafttreten in allen europäischen Mitgliedsländer umgesetzt werden muss. Es kann und wird somit keine Alleingänge von EU-Ländern geben können, die in ihrem Rechtssystem die Richtlinien anders auslegen und dadurch aushöhlen.

 

Weil die EU in der Veröffentlichung davon spricht, einen pragmatischen, und berechenbaren Rechtsrahmen zu schaffen, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Aktionsplan in ein Gesetz münden wird, was folgender Auswirkungen haben kann:

 

Ab 2027 sollen die Hälfte der Neuanschaffungen E-Autos sein, und ab 2030 sollen alle Neuwagen in Unternehmensflotten einen Elektroantrieb haben, die mehr als 100 Fahrzeuge in der Flotte haben.

 

Die EU lässt zum Aktionsplan verlauten:

 

"Am 31. Januar hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Industrie, der Sozialpartner und von Interessengruppen zum Start des strategischen Dialogs über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie beraten."

 

"Der Dialog markiert den Beginn eines integrativen und kooperativen Prozesses, der darauf abzielt, die kritischen Herausforderungen des Sektors anzugehen und seinen Erfolg als wichtiger Motor der europäischen Wirtschaft zu gewährleisten."

 

"Die europäische Automobil- und Zulieferindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden und transformativen Wandel. Die Kommission ist sich der dringenden Notwendigkeit bewusst, Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl die europäische Automobilindustrie schützen als auch ihren weiteren Wohlstand in der Europäischen Union gewährleisten."

 

"Bedeutung der Automobilindustrie in der EU:

Die Automobilindustrie ist ein wichtiger Motor für den Wohlstand in Europa. Sie sichert über 13 Millionen direkte und indirekte Arbeitsplätze und trägt mit rund 1 Billion Euro zu unserem Bruttoinlandsprodukt bei. Über die wirtschaftlichen Auswirkungen hinaus gewährleistet die Branche die sichere und erschwingliche Mobilität unserer Bürger und Unternehmen und stellt Produkte her, die weltweit Anerkennung finden."

 

Die Grundidee der EU ist somit durchaus positiv, es geht darum, eine Industrie zu stützen und den Bürger erschwingliche Mobilität zu bieten.

 

Wer profitiert nun wie genau von dem Aktionsplan?

 

Die Nutznießer des Aktionsplans und des EU-Gesetzes zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten:

Eindeutiger Nutznießer des Aktionsplans ist die europäische Automobilindustrie. Allen voran die deutsche Automobilindustrie, die einen wesentlichen Beitrag in Europa in der Branche leistet.

 

Mit Hilfe des Gesetzes könnten die europäischen Autohersteller bis 2030 die Nachfrage nach über 2 Millionen Elektroautos sichern. Dies ermittelt eine Analyse der Umweltorganisation Transport and Environment (T&E).

 

Das Gesetz würde den Automobilkonzerne bei der Erfüllung der Co-2-Flottengrenzwerte helfen, da sie mit mehr als 2 Drittel ihrer Fahrzeugverkäufe gewerbliche Kunden ansprechen. So verkauft BMW 72% seiner Neuwagen an Firmenkunden, VW 68% und Mercedes 66%.

 

Sinnvoll ist diese Regelung insbesondere deswegen, weil 2024 nur 13,3% der gewerblichen Neuzulassungen Elektroautos gewesen sind. Im Privatwagenmarkt waren es immerhin 16,2%.

 

Es gibt also einen Nachholbedarf bei der Elektrifizierung von Firmenwagen.

 

Da Firmenwagen nach einer relativ kurzen Haltedauer wieder auf dem Gebrauchtwagenmarkt landen, würde diese Maßnahme zusätzlich den Gebrauchtwagenmarkt mit günstigeren Elektroautos beleben können.

 

Die Verlierer des Aktionsplans:

Aktuell ist es noch unklar, ob von dem EU Gesetz alle unterschiedlichen Fahrzeugflotten betroffen sind. Sprich egal wie sich die Fahrzeugflotte zusammensetz, die Grenze von 100 Fahrzeugen greift.

 

Wenn dies der Fall ist, kann es bei den unterschiedlichen Fahr- und Nutzungsprofilen durchaus dazu kommen das für die Flotten keine passenden elektrifizierten Fahrzeuge vorhanden sind.

 

Ebenfalls zu den Verlierern gehören die Automobilhersteller die nicht auf den Einkaufslisten der Fahrzeugflotten Betreiber stehen. Als Beispiel ist hier Tesla zu nennen. Oder die keine oder nur wenige E-Autos im Sortiment haben, wie z.B. Seat.

 

Die Herausforderungen für die unterschiedlichen Flottenbetreiber:

Da es die unterschiedlichsten Zusammensetzungen in den Fahrzeugflotten der EU gibt ist es schwierig eine einheitliche Aussage zu den Herausforderungen zu machen.

 

Grundsätzlich lassen sich die Fahrzeuge eines Fuhrparks in 4 große unterschiedliche Kategorien einteilen: zum einen Pkws, Transporter, LKWs und Sonderfahrzeuge.

 

Bei den PKW gibt es sicherlich die größte Produktvielfalt und mittlerweile können mit elektrischen PKW s nahezu allem Fahrzeug- und Nutzungsprofilen umgesetzt werden, die in Fahrzeugflotten relevant sind.

 

Auch für den öfter genannten Außendienstmitarbeiter mit hohen Fahrleistungen sind entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt.

 

Mir ist bewusst, dass es bei einigen Fahrprofilen zu einer Anpassung des Arbeitsablaufes kommen kann oder muss, aber grundsätzlich ist es bei den aktuellen Reichweiten von 300 - 500km auch bei Autobahntempo und durchschnittlichen Ladezeiten von 30 Minuten für jeden Außendienstmitarbeiter möglich, ein E-Auto zu nutzen.

 

Bedenken im PKW-Bereich habe ich lediglich wenn es in den Bereich der Pickups geht oder der Betrieb von Anhängern erforderlich ist.

 

Deutlich schwieriger ist es im Bereich der Transporter.

Hier ist das Segment der letzten Meile zwar gut versorgt, aber sobald es um die Langstrecke geht sind die bisher verfügbaren Transporter sowohl bezüglich der Reichweite als auch bezüglich der Ladeleistung nicht für alle Fahr-und Nutzungsprofile einsetzbar.

 

Hier müssen nicht nur die Automobilhersteller, sondern auch der Gesetzgeber tätig werden.

Dringend erforderlich ist zum Beispiel die Heraufsetzung der 3,5-t-Regelung auf z.B. 4,5t, so dass das höhere Gewicht von größeren Batterien nicht die verfügbare Nutzlast einschränkt. Des Weiteren ermöglicht es, Batterien mit einer Größe von bis zu 200kWh einzubauen, die dann reale Reichweiten von 400 - 600km ermöglichen und in Kombination mit einer entsprechenden Ladeleistung die Nutzung wie im LKW-Bereich möglich machen.

 

Bei den LKWs sehen wir ein starkes Wachstum an elektrischen Modellen, die auch unter Berücksichtigung von Fördermaßnahmen über die Lebensdauer hinweg profitabel betrieben werden können.

 

Wer Zweifel hat, ob mit elektrischen LKWs internationaler Frachtverkehr, Schwerlasttransporte oder Touren im tiefen Winter möglich sind, sollte sich den Elektrotrucker bei YouTube anschauen. Tobias zeigt was mit den aktuellen Modellen machbar ist.

 

Ein spannendes Feld sind die Sonderfahrzeuge. Hierzu zähle ich nicht nur Trecker, die z.B. auch häufig im Straßenbau oder bei der Straßenreinigung eingesetzt werden, sondern auch Baumaschinen, Kehrmaschinen, Müllabfuhrfahrzeuge usw.

 

Vermutlich wird es für diesen Bereich eine Sonderregelung geben, z.B. wenn es kein elektrisches Fahrzeug gibt, dass dann noch eines mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden kann.

 

Für alle unterschiedlichen Flotten ist es zwingend erforderlich, dass die Kosten für den Fahrstrom kalkulierbar und in einem angemessenen Rahmen bleiben.

 

Auch hier sollte der Gesetzgeber, am besten die EU, regulatorisch eingreifen und den Wildwuchs auf dem Markt der Ladesäulenbetreiber zurückschneiden. Aber auch die Praxis von privaten, gewinnorientierten Netzbetreiber sowie die Preisermittlung an den Strombörsen sollte überdacht und womöglich verstaatlicht werden.

 

Die Schlupflöcher

Natürlich ist der genaue Wortlaut des Gesetzes unbekannt, nichtsdestotrotz fallen mir spontan einige Möglichkeiten ein, wie das Gesetz umgangen werden kann.

 

So ist es zum Beispiel möglich aufgrund der Grenze von 100 Fahrzeugen die Fahrzeugflotten auf mehrere kleine Firmen zu verteilen so dass zum Beispiel nur 90 Fahrzeuge in einer Fahrzeugflotte sind.

 

Dann fällt die Flotte unter die Grenze von 100 Fahrzeugen und muss nur noch die Hälfte der Fahrzeuge als elektrische Fahrzeuge einflotten.

 

Für eine Übergangszeit könnten sich die Firmen zusätzlich auch noch vor 2030 mit Verbrennern eindecken und diese dann länger als die üblichen 2-4 Jahre nutzen.

 

Des Weiteren ist die Frage ob die Regelung lediglich den Kauf von Neuwagen betrifft oder ob es generell um Neuzulassungen geht. Wären nur Neuwagen betroffen so wäre der bewährte Weg von Tageszulassungen möglich um das Einflotten von Gebrauchtwagen vornehmen zu können.

 

Ein weiteres Schlupfloch könnte die Beauftragung von Speditionen aus Drittländern sein, wie z.B. aus der Schweiz oder osteuropäischen Ländern, die dann mit ihren Verbrennungsfahrzeugen den Lieferverkehr übernehmen, sofern sie nicht von Fahrverboten in der EU ausgebremst werden.

 

Mögliche Strafen

Bei den möglichen Strafen erwarte ich hohe Geldstrafen die sich wie zum Beispiel bei der DSGVO am Umsatz orientieren.

 

In der Praxis werden dann meist von den lokalen Gerichten verhältnismäßig geringe Strafen vollstreckt, die aber nichts desto trotz empfindliche Geldbußen beinhalten würden, die den Kauf von Autos mit Verbrennungsmotoren für die Fahrzeugflotten uninteressant machen würden.

 

Fazit:

Das EU Gesetz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten könnte tatsächlich zu einer spürbaren Belebung des Absatzes von Elektroautos in der EU führen und dadurch die europäische und somit die deutsche Automobilindustrie stützen.

 

Bei den Unternehmen wird es unterschiedliche Auswirkungen in den Fahrzeugflotten haben, da einige bereits eigenständig die Umstellung auf Elektroautos vorantreiben während andere sich standhaft weigern und Dritte es nur mit umfangreichen Umstellungen im Arbeitsablauf machen könnten.

 

Für einen kleinen Teil der Firmen wird die Umstellung spürbare Einschnitte bringen wenn sie Arbeitsabläufe ändern oder die Auslieferung anpassen müssen. So wäre z.B. denkbar mehr Transporte auf die Schiene zu verlagern, wenn diese die Kapazitäten hätte und es in die Route passt.

 

Insgesamt werden die Nutznießer überwiegen, da gerade im geschäftlichen Bereich unter Berücksichtigung der vollständigen Kosten während der Fahrzeugnutzung Elektroautos in sehr vielen Fällen einen Kostenvorteil gegenüber Verbrennern haben.

 

Produziert man dann als Firma noch seinen eigenen Strom über PV und kombiniert das mit einem Pufferspeicher, der auch die Lastspitzen in der Firma reduziert, kann das gesamte Modell ein sehr lukrativer Umstieg sein.

 

Darüber hinaus können in einer Schlüsselindustrie und ihren Zuliefererbetrieben wie der Automobilindustrie Millionen von Arbeitsplätzen gesichert und eine billionenschwere Wirtschaftsleistung erbracht werden.

 

Wie schätzt du die Folgen der Umstellung der Fahrzeugflotten auf den Elektroantrieb ein? Hinterlasse mir gerne deine Gedanken hierzu in einem Kommentar unter dem Video.

 

Ich hoffe das Video hat dir gefallen. Wenn du Fragen, Anregungen, Kommentare oder Korrekturen hast, hinterlasse sie gerne unter dem Video. Und denke an das Abonnieren meines YouTube-Kanals. Es ist in Sekunden gemacht und kostet nichts.

 

Ich freue mich, wenn wir uns im nächsten Video sehen.

 

Bis dann.

 

 

Dein Dirk Henningsen


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