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Was du UNBEDINGT VOR dem nächsten AUTO-VERKAUF an einen Händler wissen musst: 4.301,66€ Schaden durchschnittlich möglich

Autorenbild: Dirk HenningsenDirk Henningsen

Achtung, es gibt eine neue Falle: Vorsicht beim Auto-Verkauf an Händler und Firmen. Im Durchschnitt kannst du hier 4.301,66 Euro verlieren.

 

Mit dem neuen Jahressteuergesetz 2024 ist eine neue Falle beim Verkauf deines Autos entstanden von der du unbedingt wissen musst.

 

Das Video ist für dich relevant wenn du:

Erstens ein Auto als Privatperson verkaufen willst und

Zweitens der Käufer ein Händler oder eine Firma ist, die die Umsatzsteuer ausweist.




 

Hallo, ich bin Dirk Henningsen und bevor ich auf den Sachverhalt eingehe muss ich ganz deutlich sagen, dass ich kein Steuerberater bin und die Informationen in diesen Video auch keine steuerliche Beratung darstellen.

 

Meine Hauptkompetenz ist die Elektromobilität und ich bin seit vielen Jahren Unternehmer, so dass ich täglich mit der Umsatzsteuer umgehe und dir eine Menge über E-Autos erzählen kann.

 

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Doch nun zurück zur Falle.

 

Nehmen wir einen konkreten Fall:

 

Du verkaufst an einen Autohändler dein Auto für 10.000 Euro. Der Händler überweist dir 10.000 Euro und du freust dich über den guten Deal.

 

Für den Verkauf bekommst du eine Gutschrift über 10.000 Euro inkl. 1.597 Euro Mehrwertsteuer, also über einen Nettobetrag von 8.403 Euro.

 

Das bedeutet nun nach dem neuen Jahressteuergesetz 2024 für dich, dass du 1.597 Euro ans Finanzamt abführen musst - obwohl du das bisher als Privatperson nie machen musstest - und somit dein Auto nicht für 10.000 Euro, sondern zu 8.403 Euro verkauft hast.

 

Bisher konntest du den gesamten Betrag, also 10.000 Euro behalten.

 

Der Händler selbst freut sich, denn nun hat ihn das Auto nicht 10.000 Euro, sondern nur 8.403 Euro gekostet. Er hat 19% gespart. Das ist häufig die gesamte Marge die ein Händler an einem Gebrauchtwagen hat.

 

Das wichtigste zuerst: Wie hättest du das verhindern können?

Ganz einfach. Auf der Gutschrift muss der Händler den Nettobetrag von 10.000 Euro ohne Ausweis der Mehrwertsteuer aufführen.

Wichtig: Du musst also sofort der falschen Gutschrift widersprechen und eine korrekte fordern!

 

Wie war es bisher?

Damit ich alles korrekt wiedergebe, zitiere ich aus dem Rundschreiben meines Steuerberaters:

Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 2 S. 1 UStG).

Zwar galt § 14c Abs. 2 UStG in der bisherigen Fassung auch für erstellte Gutschriften – nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019 allerdings nur dann, wenn mit der Gutschrift über die Leistung eines Unternehmers abgerechnet wird. Wurde mit der Gutschrift über die Leistung eines Nichtunternehmers (Privatperson) abgerechnet, begründete das Dokument keine Steuerschuldnerschaft nach § 14c Abs. 2 UStG. Der Grund: Das Dokument ist laut Bundesfinanzhof nicht als Rechnung anzusehen.

 

Im vorangestellten Beispiel war § 14c Abs. 2 UStG bislang nicht anzuwenden, sodass die Privatperson keine Umsatzsteuer schuldete. Das Autohaus war zwar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, dennoch bestand die Gefahr, dass das Abrechnungsdokument widerrechtlich mit Vorsteuerabzug in der Buchhaltung erfasst wird.

 

Neue Lösung:

§ 14c Abs. 2 S. 2 UStG in seiner durch das Jahressteuergesetz 2024 geänderten Fassung bestimmt, dass ein unberechtigter Steuerausweis auch vorliegt, wenn nach einer vorherigen Vereinbarung mit einer Gutschrift abgerechnet, darin unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen wird und der Empfänger der Gutschrift (Nicht-Unternehmer) dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Somit schuldet die Privatperson im Beispiel die in der Gutschrift ausgewiesene Steuer von 1.597 EUR – sofern sie dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Quelle | Jahressteuergesetz 2024, BGBl I 2024,

Nr. 387; BFH-Urteil vom 27.11.2019, Az. V R 23/19"

 

Fazit:

Gerade weil es beim Verkauf von Autos um hohe Beträge geht, ist es zwingend erforderlich, dass du hier sehr sorgfältig auf die Gutschrift schaust, die du von einem Händler oder Unternehmen für den Ankauf deines Autos bekommst.

 

2024 wurden im Durchschnitt 26.942 Euro für einen Gebrauchtwagen bezahlt, wir reden also von einem Betrag von durchschnittlich 4.301,66 Euro an Mehrwertsteuer, die ein Händler durch das Ausstellen der falschen Rechnung pro Wagen verdienen kann.

 

Weil der Vorteil für den Händler so groß ist, wenn er "fälschlicherweise" die Mehrwertsteuer ausweist, könnten gerade schwarze Schafe daran interessiert sein, diesen Trick anzuwenden und dich in eine Falle zu locken.

 

Nur wenn du sofort einer falschen Gutschrift widersprichst, kannst du verhindern, dass du 19 % Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen musst.

 

Verkaufst du an eine private Person musst du dir keine Gedanken machen, weil hier weder bei dir noch bei ihr Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Zudem wird häufig beim Verkauf unter Privatpersonen keine extra Gutschrift erstellt. Der Kaufvertrag selbst ist somit die Quittung.

 

Ich hoffe das Video hat dir gefallen. Wenn du Fragen, Anregungen, Kommentare oder Korrekturen hast, hinterlasse sie gerne unter dem Video. Und denke an das Abonnieren meines YouTube-Kanals. Es ist in Sekunden gemacht und kostet nichts.

 

Ich freue mich, wenn wir uns im nächsten Video sehen.

 

Bis dann.

 

 

Dein Dirk Henningsen


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